Mandantenbrief 04 2021

04-2021 MONATS-RUNDSCHREIBEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE HAFTUNGSAUSSCHLUSS | Die in dieser Ausgabe stehenden Texte sind nach bestemWissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der stän- dige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Ge- währ auszuschließen. Steuerinformationen für April 2021 Das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz ist in trockenen Tüchern. Das Gesetz enthält einen Kinderbonus, eine Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuer- satzes (7 %) für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sowie einen erweiterten Verlustrücktrag. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: „ „ Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich auf eine steuer- liche Entlastung für freiwillige Helfer in Impfzentren festgelegt. Diese können nun von der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale profitieren. „ „ Mitte Januar hatte sich die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Bundesländer auf eine Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirt- schaftsgüter (z. B. Computer) verständigt. Die Umsetzung sollte durch eine untergesetzliche Regelung schnell verfügbar gemacht werden. Ob- wohl einige Bundesländer eine Regelung durch ein Schreiben des Bun- desfinanzministeriums ablehnten und eine gesetzliche Regelung präfe- rierten, ist ein entsprechendes Schreiben nun veröffentlicht worden. „ „ Existenzgründer müssen einige steuerliche Neuerungen beachten. Zu der elektronischen Übermittlungspflicht des Gründerfragebogens und der ausgesetzten Pflicht zur Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voran- meldungen hat das Bundesfinanzministerium nun Stellung bezogen. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2021. Viel Spaß beim Lesen!

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