Mandantenbrief 12 2019
6 12-2019 MONATS-RUNDSCHREIBEN Gewinnermittlung durch Betriebsvermögens- vergleich: Betriebsvermögen ≤ 235.000 EUR, Gewinnermittlung durch Einnahmen-Über- schussrechnung: Gewinn ≤ 100.000 EUR (ohne Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbe trags). Beachten Sie | Werden bis zum Ende des drei- jährigen Investitionszeitraums keine (ausrei chenden) Investitionen getätigt, die zu Hinzu rechnungen geführt haben, sind insoweit noch vorhandene Investitionsabzugsbeträge in der Veranlagung (zinswirksam) rückgängig zu ma chen, in der der Abzug erfolgte. Neben Einzelunternehmen und Kapitalgesell schaften können auch Personengesellschaften den Investitionsabzugsbetrag nutzen. Dieser kann sowohl vom gemeinschaftlichen Gewinn als auch vom Sonderbetriebsgewinn eines Mit- unternehmers abgezogen werden. Nachdem das Bundesfinanzministerium kürzlich einen für Personengesellschaften erfreulichen Be schluss des Bundesfinanzhofs zur Bildung eines Investitionsabzugsbetrags umgesetzt hat, ist nun auch Folgendes zulässig: Im Bereich des gemeinschaftlichen Gewinns einer Personengesellschaft in Anspruch ge nommene Investitionsabzugsbeträge können für begünstigte Investitionen eines ihrer Ge- sellschafter im Sonderbetriebsvermögen verwendet werden. Entsprechendes gilt für im Bereich des Son- derbetriebsgewinns eines Gesellschafters beanspruchte Investitionsabzugsbeträge bei begünstigten Investitionen im Gesamthands- vermögen der Personengesellschaft. Durch die neue Verwaltungssichtweise können so steuerpflichtige Ergebnisse von einem zum anderen Gesellschafter verlagert werden. Dies kann insbesondere vor dem Hintergrund unter schiedlicher Steuersätze eine interessante Überlegung sein. MERKE | Da das Gesamthands- und das Son derbetriebsvermögen als eine Einheit zu be trachten sind, sind folgende Gestaltungen indes nicht möglich: Die Anschaffung eines begünstigten Wirt schaftsguts liegt nicht vor, wenn ein Gesell schafter ein Wirtschaftsgut von der Perso nengesellschaft erwirbt oder die Personengesellschaft oder ein anderer Ge sellschafter ein Wirtschaftsgut erwirbt, das zuvor zum Sonderbetriebsvermögen eines Ge sellschafters gehörte. Quelle | BMF-Schreiben vom 26.8.2019, Az. IV C 6 - S 2139- b/07/10002-02, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 210999; BFH-Be- schluss vom 15.11.2017, Az. VI R 44/16 PERSONENGESELLSCHAFTEN UND DEREN GESELLSCHAFTER Gewinnermittlung: Sonderbetriebsausgaben nicht im Folgejahr nachholbar | Werden Sonderbetriebsausgaben, die aus privaten Mitteln bestritten worden sind, im Jahr der Entstehung des Aufwands nicht berücksichtigt, kommt eine erfolgswirksame Nachholung in einem Folgejahr grundsätzlich nicht in Betracht. Dies hat kürzlich der Bundesfinanzhof entschieden. | Hintergrund: Zum Betriebsvermögen einer Per sonengesellschaft gehört in steuerlicher Hin sicht auch das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter. Diese können Aufwendungen, die z. B. im Zusammenhang mit ihrer Beteili gung an der Personengesellschaft entstanden sind, als Sonderbetriebsausgaben gewinnmin dernd geltend machen. ◼◼ Sachverhalt Im Streitfall ging es um die steuerliche Berück sichtigung von Rechtsanwaltskosten. Diese wa ren einer Gesellschafterin im Zuge einer ge sellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung mit einem früheren Mitgesellschafter im Jahr 2008 entstanden.
RkJQdWJsaXNoZXIy Mzc5Mw==