Mandantenbrief 02 2019

02-2019 MONATS-RUNDSCHREIBEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE HAFTUNGSAUSSCHLUSS | Die in dieser Ausgabe stehenden Texte sind nach bestemWissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der stän­ dige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Ge­ währ auszuschließen. Steuerinformationen für Februar 2019 Bis dato erstattet die Finanzverwaltung Umsatzsteuer in Bauträger-Altfällen nur, wenn nachgewiesen wird, dass der Steuerbetrag an den Subunterneh­ mer bezahlt worden ist oder aber mit der vom Subunternehmer abgetretenen Forderung aufgerechnet werden kann. Diese profiskalische Handhabung hat der Bundesfinanzhof nun abgelehnt. Im Raum stehen Steuerausfälle in ein­ stelliger Milliardenhöhe. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: „ „ Ist ein Kind wegen einer Erkrankung nicht in der Lage, sich um einen Aus­ bildungsplatz zu bemühen, kann bei entsprechendem Nachweis rückwir­ kend Anspruch auf Kindergeld bestehen. Nach Auffassung des Finanzge­ richts Hamburg soll es dabei nicht erforderlich sein, dass eine Erklärung des Kindes, sich nach seiner Genesung zum nächstmöglichen Ausbildungs­ beginn zu bewerben, bereits vorab vorgelegt wird. „ „ Nutzen Arbeitnehmer ihren Firmenwagen nur für gelegentliche Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist eine Einzelbewertung der Fahrten zur Ermittlung des geldwerten Vorteils möglich. Diese Möglichkeit können Gewerbetreibende und Selbstständige für ihre Fahrten zur Betriebs­ stätte jedoch nicht nutzen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. „ „ Das Bundesfinanzministeriumhat seinen Realteilungserlass aus 2016 über­ arbeitet und dabei die jüngere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs be­ rücksichtigt. Damit wird die Realteilung einer Mitunternehmerschaft ver­ einfacht. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2019. Viel Spaß beim Lesen!

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