Mandantenbrief 02 2020

8 02-2020 MONATS-RUNDSCHREIBEN ARBEITGEBER Kurzfristige Beschäftigung: Neue Verdienstgrenzen für die Pauschalbesteuerung |  Die Verdienstgrenzen für die Pauschalbesteuerung bei einer kurzfristigen Beschäftigung wurden mit Wirkung zum 1.1.2020 angehoben. Hierüber hat jüngst die Minijob-Zentrale informiert.  | Kurzfristige Beschäftigungen können – alterna- tiv zur Versteuerung über die Lohnsteuerkarte – mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 % (zu- züglich Soli und Kirchensteuer) besteuert wer- den. Die Pauschalierung ist nur zulässig, wenn „ „ der kurzfristig Beschäftigte nur gelegentlich – nicht regelmäßig wiederkehrend – beschäf- tigt ist, „ „ die Beschäftigung nicht länger als 18 zusam- menhängende Arbeitstage andauert und „ „ Verdienstgrenzen eingehalten werden. Zum 1.1.2020 wurden die Verdienstgrenzen an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst: „ „ Der durchschnittliche Verdienst pro Arbeits- tag beträgt maximal 120 EUR (2019: 72 EUR). „ „ Der durchschnittliche Verdienst pro Arbeits- stunde beträgt maximal 15 EUR (2019: 12 EUR). Quelle |  Die Minijob-Zentrale vom 27.11.2019: „Kurzfristige Mini- jobs: Neue Verdienstgrenzen für die Pauschalbesteuerung“ ARBEITGEBER Sozialversicherung: Rechengrößen für 2020 |  Seit dem 1.1.2020 gelten in der Sozialversicherung neue Rechengrößen . Praxisrelevante Eckdaten sind nachfolgend aufgeführt:  | ◼◼ Rechengrößen 2020 jährlich monatlich Allgemeine Beitragsbemessungsgrenzen (Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung) West 82.800 EUR West 6.900,00 EUR Ost 77.400 EUR Ost 6.450,00 EUR Knappschaftliche Beitragsbemessungsgrenzen (Rentenversicherung) West 101.400 EUR West 8.450,00 EUR Ost 94.800 EUR Ost 7.900,00 EUR Beitragsbemessungsgrenzen (Kranken-/Pflegeversicherung) 56.250 EUR 4.687,50 EUR Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 6 SGB V) 62.550 EUR Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V) 56.250 EUR Höchstzuschuss für PKV-Mitglieder „ „ Krankenversicherung (mit Anspruch Krankengeld) „ „ Krankenversicherung (ohne Anspruch Krankengeld) „ „ Pflegeversicherung „ „ Pflegeversicherung Sachsen 367,97 EUR 353,91 EUR 71,48 EUR 48,05 EUR Einkommensgrenze Familienversicherung 455,00 EUR Geringverdienergrenze (Azubis) 325,00 EUR Geringfügigkeitsgrenze 450,00 EUR Mindestbemessungsgrundlage in der RV für geringfügig Beschäftigte 175,00 EUR Bezugsgröße in der Sozialversicherung * West 38.220 EUR West 3.185,00 EUR Ost 36.120 EUR Ost 3.010,00 EUR * Soweit die Bezugsgröße für die Kranken-/Pflegeversicherung Bedeutung hat, gilt einheitlich der Wert für die alten Bundesländer.

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