Mandantenbrief 11 2021

4 11-2021 MONATS-RUNDSCHREIBEN FREIBERUFLER UND GEWERBETREIBENDE Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auch bei geringer Bedeutung zu bilden | Für eine periodengerechte Gewinnermittlung müssen bilanzierende Unternehmen (z. B. eine GmbH) Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) bilden. Ein aktiver RAP ist anzusetzen, wenn Aufwendungen (z. B. Miete) für das nächste Geschäftsjahr bereits im laufenden Jahr bezahlt wurden. Nach neuer Sichtweise des Bundesfinanzhofs (16.3.2021, Az. X R 34/19) sind aktive RAP auch bei geringfügigen Beträgen zu bilden. In einem Beschluss vom 18.3.2010 (Az. X R 20/09) hatte der Bundesfinanzhof dies noch anders gesehen und u. a. ausgeführt, dass die periodengerechte Abgrenzung im Interesse einer Buchführungsvereinfachung nicht übertrieben werden darf. | FREIBERUFLER UND GEWERBETREIBENDE Fahrtenbuch bei kleineren Mängeln nicht zu verwerfen | Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten (im Streitfall: Verwendung von Abkürzungen für Kunden und Ortsangaben; fehlende Ortsangaben bei Übernachtung im Hotel; Differenzen aus dem Vergleich zwischen den Kilometerangaben im Fahrtenbuch und laut Routenplaner; keine Aufzeichnung von Tankstopps) führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und der Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind (Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen). | Beachten Sie | So positiv diese Entscheidung auch ist, Steuerpflichtige sind gut beraten, die hohen Anforderungen, die an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gestellt werden, zu erfüllen. So muss ein händisch geführtes Fahrtenbuch insbesondere lückenlos und zeitnah geführt werden sowie in gebundener Form vorliegen. Quelle | FG Niedersachsen, Urteil vom 16.6.2021, Az. 9 K 276/19, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 224711 FREIBERUFLER UND GEWERBETREIBENDE Abzugsverbot von Schuldzinsen bei Überentnahmen: Avalzinsen gehören dazu | Schuldzinsen sind nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind (§ 4 Abs. 4a Einkommensteuergesetz (EStG)). Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern ist der Begriff der Schuldzinsen weit auszulegen und umfasst z. B. neben Darlehenszinsen und sonstigen Finanzierungskosten auch Entgelte für eine Bürgschaft wie Avalzinsen und Avalprovisionen (im Streitfall: Avalzinsen für eine von einem Tankstellenpächter als Sicherheit für offene Forderungen des Tankstellenverpächters gestellte Bankbürgschaft). Das gilt auch dann, wenn eine wirtschaftlich mit der Aufnahme eines Darlehens vergleichbare Bürgschaft der Fremdfinanzierung von Umlaufvermögen dient. | Hintergrund Werden Überentnahmen getätigt, ist ein Teil der betrieblichen Schuldzinsen nicht als Betriebsausgaben abziehbar. 6 % dieser Überentnahmen sind als nicht abziehbare Betriebsausgaben zu behandeln. Überentnahmen der Vorjahre werden zu den laufenden Überentnahmen addiert. Unterentnahmen der Vorjahre werden von den laufen-

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