Mandantenbrief 10 2019

4 10-2019 MONATS-RUNDSCHREIBEN FREIBERUFLER UND GEWERBETREIBENDE Ordnungsgemäße Buchführung: Neufassung der GoBD (vorerst) zurückgerufen |  Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnun- gen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ wurden wegen der fortschreitenden Digitalisierung kürzlich mit Wirkung ab 2020 überarbeitet (BMF-Schreiben vom 11.7.2019, Az. IV A 4 - S 0316/19/10003 :001) – und bereits wieder außer Kraft gesetzt. Der Grund: Es soll noch Abstimmungsbedarf mit den Bundesländern bestehen, wobei es sich wohl „nur“ um das Datenzugriffsrecht der Finanzbehörde nach § 147 Abs. 6 der Abgabenordnung handeln soll.  | Dennoch: Da die im Juli auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums veröffentlichte Neu- fassung der GoBD wieder entfernt wurde, ist bis auf Weiteres das Schreiben vom 14.11.2014 maß- gebend. Die in dem zurückgezogenen Schreiben genannten Erleichterungen (beispielsweise die bildliche Erfassung von Belegen durch mobile Endgeräte) sind vorerst nicht anwendbar. FREIBERUFLER UND GEWERBETREIBENDE Kassensysteme: Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung wohl erst ab 10/2020 Pflicht |  Nach § 146a der Abgabenordnung (AO) müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) ab dem 1.1.2020 über eine zer- tifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Erst kürzlich wurden die Anforderun- gen in einem Anwendungserlass der Finanzverwaltung näher präzisiert. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat nun berichtet, dass das Bundesfinanzministerium eine Nicht- aufgriffsregelung bis zum 30.9.2020 anvisiert.  | Nach den DIHK-Informationen sind zurzeit noch keine zertifizierten Sicherheitslösungen am Markt erhältlich. Voraussichtlich erst imOktober 2019 sollen die ersten – vorläufig zertifizierten – TSEs verfügbar sein, sodass keine flächende- ckende Ausstattung aller Kassen bis zum 1.1.2020 möglich ist. Daher plant das Bundesfi- nanzministerium, so der DIHK, ein Schreiben mit einer Nichtaufgriffsregelung bis zum 30.9.2020. Das Schreiben soll nach Abstimmung mit den Ländern Ende September/Anfang Oktober 2019 veröffentlicht werden. Quelle |  DIHK, „Steuern І Finanzen І Mittelstand“, Ausgabe 7/19; BMF-Schreiben vom 17.6.2019, Az. IV A 4 - S 0316-a/18/10001 FREIBERUFLER UND GEWERBETREIBENDE Künstlersozialabgabe auch 2020 bei 4,2 % |  Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2020 bei 4,2 % liegen. Damit bleibt der Abgabesatz im dritten Jahr in Folge unverändert. Der unveränderte Abgabesatz ist im Wesentlichen auf das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zu Beginn des Jah- res 2015 zurückzuführen. Denn wegen der dadurch intensivierten Prüf- und Beratungstätigkeit von Rentenversicherung und Künstlersozialkasse hat sich die Zahl der abgabepflichtigen Unternehmen erhöht.  |

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