Sonderausgabe Elektromobilität 2020

Lohnsteuer 10 LGP LPG Löhne und Gehälter - professionell ◼◼ Beispiel Fahrradhändler F mit angeschlossenem Fahrradverleih überlässt seit 01.01.2018 seinem Mitarbeiter K gegen Gehaltsumwandlung ein als Fahrrad eingestuftes Pedelec mit UVP von 2.895 Euro zur privaten Nutzung. Ergebnis: Der geldwerte Vorteil von K beträgt in diesem Altfall 28 Euro/Monat (2.800 x 1 %) bzw. 336 Euro/Jahr. Von dem jährlichen Vorteilsbetrag ist der Rabatt­ freibetrag von 1.080 Euro bis auf null abziehbar. Die Überlassung ist im Ergebnis nicht zu besteuern. (Bei erstmaliger Überlassung seit 01.01.2019 läge der monatli­ che geldwerte Vorteil bei 14 Euro [2.800 x 0,5 x 1 %]; bei erstmaliger Überlassung seit 01.01.2020 läge der Vorteil bei 7 Euro [2.800 x 0,25 x 1 %]). ◼◼ Abwandlung Wäre das Pelelec aufgrund einer höheren Leistungsstärke als Kfz einzustufen, so wäre neben der Nutzung für Privatfahrten (Ein-Prozent-Regelung) zusätzlich auch die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,03-Prozent-Regelung) zu erfassen. Der Rabattfreitrag wäre dann von der Summe der beiden Vorteile abzuziehen. ↘↘ WEITERFÜHRENDER HINWEIS • Übersicht „Kfz: Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern, (Hybrid-)Elektrofahrzeugen und Privatnutzung“ auf Seite 20 dieser Ausgabe und auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 45688139 SIEHE AUCH Übersicht auf Seite 20 dieser Ausgabe

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