Sonderausgabe Elektromobilität 2020
Lohnsteuer 10 LGP LPG Löhne und Gehälter - professionell ◼◼ Beispiel Fahrradhändler F mit angeschlossenem Fahrradverleih überlässt seit 01.01.2018 seinem Mitarbeiter K gegen Gehaltsumwandlung ein als Fahrrad eingestuftes Pedelec mit UVP von 2.895 Euro zur privaten Nutzung. Ergebnis: Der geldwerte Vorteil von K beträgt in diesem Altfall 28 Euro/Monat (2.800 x 1 %) bzw. 336 Euro/Jahr. Von dem jährlichen Vorteilsbetrag ist der Rabatt freibetrag von 1.080 Euro bis auf null abziehbar. Die Überlassung ist im Ergebnis nicht zu besteuern. (Bei erstmaliger Überlassung seit 01.01.2019 läge der monatli che geldwerte Vorteil bei 14 Euro [2.800 x 0,5 x 1 %]; bei erstmaliger Überlassung seit 01.01.2020 läge der Vorteil bei 7 Euro [2.800 x 0,25 x 1 %]). ◼◼ Abwandlung Wäre das Pelelec aufgrund einer höheren Leistungsstärke als Kfz einzustufen, so wäre neben der Nutzung für Privatfahrten (Ein-Prozent-Regelung) zusätzlich auch die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,03-Prozent-Regelung) zu erfassen. Der Rabattfreitrag wäre dann von der Summe der beiden Vorteile abzuziehen. ↘↘ WEITERFÜHRENDER HINWEIS • Übersicht „Kfz: Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern, (Hybrid-)Elektrofahrzeugen und Privatnutzung“ auf Seite 20 dieser Ausgabe und auf lgp.iww.de → Abruf-Nr. 45688139 SIEHE AUCH Übersicht auf Seite 20 dieser Ausgabe
RkJQdWJsaXNoZXIy Mzc5Mw==