Sonderausgabe Elektromobilität 2020
Lohnsteuer 11 LGP - LPG Löhne und Gehälter professionell ELEKTROMOBILITÄT Die Übereignung von betrieblichen (Elektro-)Fahr- rädern: So wird dies lohnsteuerlich behandelt von StB Dipl.-Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn | In der Praxis gibt es Fälle, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein betriebliches (Elektro-)Fahrrad übereignet. Nach Leasingende hat der Ar beitnehmer oft die Möglichkeit, das betriebliche (Elektro-)Fahrrad von einem Dritten, z. B. dem Leasinggeber, zu erwerben. Die lohnsteuerlichen Spielre geln sind unterschiedlich, und sie haben sich zum 01.01.2020 noch einmal geändert. LGP bringt Licht ins Dunkel. | Übereignung von (Elektro-)Fahrrädern durch Arbeitgeber Übereignet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt ein betriebliches (Elektro-)Fahrrad, ist der Vorteil individuell beim Arbeitneh mer zu versteuern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitge ber den Vorteil ab dem 01.01.2020 auch pauschal mit 25 Prozent versteuern. Bisher: Individuelle Versteuerung bei Schenkung bzw. verbilligtem Verkauf Schenkung: Schenkt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein (Elektro-) Fahrrad, bemisst sich der geldwerte Vorteil nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG. Bei dieser Bewertung wird der „um übliche Preisnachlässe geminderte End preis am Abgabeort“ zugrunde gelegt. Das ist der günstigste Preis auf dem inländischen Markt. ◼◼ Beispiel Arbeitgeber A erwirbt am 02.01.2020 für seinen Fahrzeugpool ein als Kfz einzu stufendes Pedelec. Dessen UVP beträgt 1.520 Euro. A erhielt beim Kauf einen handelsüblichen Rabatt von fünf Prozent und zahlt 1.444 Euro. Da das betriebliche Pedelec kaum genutzt wurde, schenkt A es am 01.05.2020 einer Arbeitnehmerin. Ergebnis: Der geldwerte Vorteil ergibt sich aus dem um die üblichen Preisnachläs se geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort, also hier 1.444 Euro. A muss die sen Betrag individuell in der Gehaltsabrechnung der Arbeitnehmerin versteuern. Verbilligter Verkauf: Übereignet der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein betriebliches (Elektro-)Fahrrad zu einem Preis unter dem Wert am freien Markt, ist der Differenzbetrag als geldwerter Vorteil anzusetzen. ◼◼ Abwandlung Die Arbeitnehmerin zahlt A für das Pedelec 800 Euro. Der geldwerte Vorteil ergibt sich aus dem um die üblichen Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort, hier 1.444 Euro abzüglich der Zuzahlung von 800 Euro. A muss die 644 Euro individuell in der Gehaltsabrechnung der Arbeitnehmerin versteuern. Inländischer Marktpreis ist Grundlage Differenzbetrag als geldwerter Vorteil
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