Mandantenbrief 08 2019

08-2019 MONATS-RUNDSCHREIBEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE HAFTUNGSAUSSCHLUSS | Die in dieser Ausgabe stehenden Texte sind nach bestemWissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der stän- dige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Ge- währ auszuschließen. Steuerinformationen für August 2019 Der Bundesfinanzhof hat sich aktuell mit der doppelten Haushaltsführung befasst und entschieden, dass der maximale Abzug von 1.000 EUR im Monat nur für Unterkunftskosten gilt. Von dem Höchstbetrag nicht umfasst sind Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat, die unter den all- gemeinen Voraussetzungen als Werbungskosten abziehbar sind. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: „ „ Eigentlich sollte das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwoh- nungsneubaus bereits in Kraft sein. Doch der Bundesrat hatte es kurzfristig von der Tagesordnung der letzten Sitzung in 2018 genommen. Die erforder- liche Zustimmung hat der Bundesrat nun am 28.6.2019 nachgeholt, sodass die Förderung einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann. „ „ Weil die Wertermittlung für die Grundsteuer verfassungswidrig ist, muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen. Nach langen Verhandlungen hat sich die Große Koalition nun auf einen Kompromiss verständigt. Danach soll grundsätzlich ein wertabhängiges Modell gelten. Durch eine Öffnungsklau- sel sollen die Bundesländer jedoch die Möglichkeit erhalten, eigene Berech- nungsmodelle einzuführen. „ „ Ab 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme grundsätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das Bun- desfinanzministerium hat nun in einem Anwendungserlass die Regelun- gen zur Buchführung und Aufzeichnung mit elektronischen Aufzeich- nungssystemen präzisiert. „ „ Zahlt ein Arbeitnehmer ein Entgelt für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz, mindert dies seinen geldwerten Vorteil. Nicht begünstigt sind jedoch die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten, wenn die Unterbringung in der Garage als freiwillige Leistung erfolgt. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2019. Viel Spaß beim Lesen!

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