Mandantenbrief 01 2021

8 01-2021 MONATS-RUNDSCHREIBEN ARBEITNEHMER Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2021 für Ehegatten und Lebenspartner | Das von der Finanzverwaltung veröffentlichte „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2021 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“, soll die Steuerklassenwahl erleichtern . Das Merkblatt kann unter www.iww.de/s4305 heruntergeladen werden. | Beachten Sie | Die in der Anlage des Merk- blatts beigefügten Tabellen sind allerdings nur in den Fällen genau, in denen die Monatslöhne über das ganze Jahr konstant bleiben. Zudem besagt die während des Jahres einbehaltene Lohnsteuer noch nichts über die Höhe der Jah- ressteuerschuld. Denn die vom Arbeitslohn ein- behaltenen Lohnsteuerbeträge stellen grund- sätzlich nur Vorauszahlungen auf die endgültige Jahressteuerschuld dar. In welcher Höhe sich nach Ablauf des Jahres Erstattungen oder Nachzahlungen ergeben, lässt sich nicht allge- mein sagen. Hier kommt es immer auf die Ver- hältnisse des Einzelfalls an. Zudem ist zu bedenken, dass die jeweiligen Lohnsteuerklassen auch Einfluss auf die Höhe von Lohnersatzleistungen und Elterngeld haben können. ABSCHLIESSENDE HINWEISE Jahressteuergesetz 2020 noch nicht in „trockenen Tüchern“ | Das Jahressteuergesetz 2020 befindet sich (immer noch) im Gesetzgebungsverfahren. Eine abschlie- ßende Abstimmung durch Bundestag und Bundesrat fand noch nicht statt. Derzeit ist davon auszuge- hen, dass es beim Bundesrat am 18.12.2020 auf der Tagesordnung stehen wird. | Zum Hintergrund: Das Jahressteuergesetz 2020 ist ein umfangreiches Omnibusgesetz, das zahl- reiche Änderungen (vor allem) bei der Umsatz- steuer, Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Einkommensteuer enthält. Einige Rechengrößen 2021 im Überblick: „ „ Allgemeine Rentenversicherung: für die al- ten Bundesländer = 85.200 EUR (monatlich = 7.100 EUR); für die neuen Bundesländer = 80.400 EUR (monatlich = 6.700 EUR) „ „ Knappschaftliche Rentenversicherung: für die alten Bundesländer = 104.400 EUR (mo- natlich = 8.700 EUR); für die neuen Bundes- länder = 99.000 EUR (monatlich = 8.250 EUR) „ „ Kranken- und Pflegeversicherung (bundes- einheitlich) = 58.050 EUR (4.837,50 EUR mo- natlich) Quelle | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021, BR-Drs. (B) 621/20 vom 27.11.2020

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