Mandantenbrief 06 2019

06-2019 MONATS-RUNDSCHREIBEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE HAFTUNGSAUSSCHLUSS | Die in dieser Ausgabe stehenden Texte sind nach bestemWissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der stän- dige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Ge- währ auszuschließen. Steuerinformationen für Juni 2019 Bereits vor mehr als 10 Jahren wurde durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ das Eigenkapi- talersatzrecht aufgehoben. Und endlich gibt es erste Entscheidungen zur steuerlichen Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen eines GmbH-Gesellschafters, in denen der Bundesfinanzhof eine Neuorientie- rung vorgenommen hat. Dieser Rechtsprechung hat sich die Finanzverwal- tung nun angeschlossen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: „ „ Tragen Eltern wegen einer Unterhaltsverpflichtung die Krankenversiche- rungsbeiträge ihres Kindes, können sie diese mitunter als eigene Beiträge steuermindernd absetzen. Der Bundesfinanzhof hatte die Hürden für diese steuerzahlergünstige Gestaltung in 2018 deutlich erhöht, was die Finanzver- waltung nun aber abgelehnt hat. „ „ Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg unter- liegt der Gewinn aus der Veräußerung einer langjährig zu eigenen Wohn- zwecken genutzten Eigentumswohnung auch dann nicht der Einkommen- steuer, wenn sie vor der Veräußerung kurzzeitig vermietet wurde. „ „ Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter sind auch zu berücksichtigen, wenn die Einnahmen den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2.400 EUR pro Jahr nicht übersteigen. Dies setzt aber voraus, dass der Übungsleiter eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2019. Viel Spaß beim Lesen!

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