Mandantenbrief 06 2020

06-2020 MONATS-RUNDSCHREIBEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE HAFTUNGSAUSSCHLUSS |  Die in dieser Ausgabe stehenden Texte sind nach bestemWissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der stän- dige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Ge- währ auszuschließen. Steuerinformationen für Juni 2020 Auch in dieser Ausgabe stehen wieder Maßnahmen imMittelpunkt, mit denen soziale und wirtschaftliche Härten infolge der Corona-Pandemie „abgefe- dert“ werden sollen. Hinzuweisen ist insbesondere auf die Erhöhung des Kurzarbeitergelds, Lockerungen beim Elterngeld und die Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer 2019. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: „ „ Mehraufwendungen für einen behindertengerechten Um- oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung können grundsätzlich als außergewöhn- liche Belastungen abziehbar sein. Doch längst nicht alle Maßnahmen sind steuerlich begünstigt, wie ein Urteil des Finanzgerichts Münster zeigt. „ „ Eine steuerbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Praxis setzt voraus, dass der Freiberufler seine Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellt. Eine starre zeit- liche Grenze besteht hier aber nicht. Dementsprechend ist nach einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs auch keine „Wartezeit“ von mindestens drei Jahren einzuhalten. „ „ Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat jüngst eine ertragsteuerliche Organschaft versagt, weil eine Organgesellschaft den ihr gegenüber der Organträgerin zustehenden Anspruch auf Verlustübernahme nicht in ihrer Bilanz ausgewiesen hatte. Die später tatsächlich durchgeführte Erstat- tung war insoweit irrelevant. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2020. Viel Spaß beim Lesen!

RkJQdWJsaXNoZXIy Mzc5Mw==