Mandantenbrief 06 2021

06-2021 MONATS-RUNDSCHREIBEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE HAFTUNGSAUSSCHLUSS | Die in dieser Ausgabe stehenden Texte sind nach bestemWissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der stän- dige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Ge- währ auszuschließen. Steuerinformationen für Juni 2021 Nicht zuletzt wegen der Coronapandemie hat der Gesetzgeber eine Home- office-Pauschale eingeführt. Hinsichtlich deren Anwendung haben sich nun einige Fragen ergeben. Antworten liefern ein Erlass des Finanzminis- teriums Thüringen und ein Arbeitspapier der Oberfinanzdirektion Nord- rhein-Westfalen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: „ „ Vermieter können größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäu- den unter gewissen Voraussetzungen auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen. Der Bundesfinanzhof hat nun geklärt, dass noch nicht ver- brauchte Beträge im Erbfall in der Steuererklärung des Erblassers zu be- rücksichtigen sind. „ „ Beanspruchen Steuerpflichtige einen Investitionsabzugsbetrag für einen betrieblichen Pkw, stoßen sie oft auf Gegenwehr des Finanzamts. Der Grund: Der Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung. Doch jetzt gibt es ein positives Urteil des Bundesfinanzhofs. Danach kann der Nachweis nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, son- dern auch durch andere Beweismittel erfolgen. „ „ Vom Arbeitgeber gewährte Sachbezüge sind bis zu einer monatlichen Freigrenze von 44 EUR (ab 2022: 50 EUR) steuerfrei. Damit diese Privilegie- rung auch für Gutscheine und Geldkarten greift, müssen seit 2020 einige zusätzliche Voraussetzungen beachtet werden. Das Bundesfinanzministe- rium hat hierzu nun ein Anwendungsschreiben und eine Übergangsrege- lung veröffentlicht. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2021. Viel Spaß beim Lesen!

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