Mandantenbrief 03 2020

8 03-2020 MONATS-RUNDSCHREIBEN ARBEITNEHMER Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten |  Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo können nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düssel- dorf bei entsprechender beruflicher Veranlassung als Werbungskosten abzugsfähig sein. Im Streit- fall ging es um einen bei einem Lizenzfußballverein angestellten Torwarttrainer.  | Im ersten Rechtsgang hatte das Finanzgericht Düsseldorf den Werbungskostenabzug noch mit dem Argument abgelehnt, Zielgruppe des Pakets „Fußball Bundesliga“ sei kein Fachpub- likum, sondern die Allgemeinheit. Die entspre- chenden Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo seien daher – wie bei dem Bezug einer Tages- zeitung – immer privat veranlasst, auch wenn ein Steuerpflichtiger ein berufliches Interesse daran habe. Im Revisionsverfahren folgte der Bundesfi- nanzhof dieser Argumentation nicht. Aufwen- dungen für ein Sky-Bundesliga-Abo können danach Werbungskosten sein, wenn das Abo tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Im zweiten Rechtsgang konnte das Finanzgericht Düsseldorf nun eine entspre- chende, fast ausschließliche berufliche Veran- lassung feststellen. Ferner stellte das Finanz- gericht fest: Der Nachweis der nahezu aus- schließlichen beruflichen Nutzung setzt keine Beweisvorsorge durch die Fertigung schriftli- cher Notizen zu den analysierten Spielszenen voraus. PRAXISTIPP |  Auch wenn der Abzug der Sky- Abo-Kosten die Ausnahme bleiben wird, kommt eine steuerliche Berücksichtigung doch zumin- dest bei Arbeitnehmern im Profisport (insbe- sondere Fußballtrainer, Manager, sportliche Leiter u. Ä.) in Betracht. In diesen Fällen wird es in jedem Einzelfall auf die Darlegung des beruf- lichen Nutzens ankommen. Quelle |  FG Düsseldorf, Urteil vom 5.11.2019, Az. 15 K 1338/19 E, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 213355; BFH-Urteil vom 16.1.2019, Az. VI R 24/16 Hintergrund Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bun- desarbeitsgerichts hatten die Erben eines ver- storbenen Arbeitnehmers keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endete. Mit Entscheidung aus 2019 hat sich das Bundes- arbeitsgericht nun aber von seiner bisherigen Rechtsprechung verabschiedet und sich der an- derslautenden Rechtsauffassung des Europäi- schen Gerichtshofs angeschlossen. Sozialversicherung Vor diesem Hintergrund halten die Spitzenorga- nisationen der Sozialversicherung an ihrer bishe- rigen Sichtweise nicht weiter fest. Urlaubsabgel- tungen nach Beendigung der Beschäftigung durch Tod des Arbeitnehmers erfüllen einen während der Beschäftigung erworbenen Zah- lungsanspruch des Arbeitnehmers und sind so- mit als Arbeitsentgelt zu werten. Diese Urlaubsabgeltungen stellen einmalig ge- zahltes Arbeitsentgelt dar, das nach den dafür vorgesehenen Regelungen der Beitragspflicht unterliegt, sofern die Abgeltung im Einzelfall tatsächlich gezahlt wird. Beachten Sie |  Die neue Rechtsauffassung ist für Urlaubsabgeltungen, die nach dem 22.1.2019 (Datum des Urteils des Bundesarbeitsgerichts) gezahlt werden, anzuwenden. Quelle |  Spitzenorganisationen der Sozialversicherung, Be- sprechungsergebnis vom 20.11.2019 (TOP 1), unter www.iww.de , Abruf-Nr. 213667; BAG-Urteil vom 22.1.2019, Az. 9 AZR 45/16

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