Mandantenbrief 03 2020

03-2020 MONATS-RUNDSCHREIBEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE HAFTUNGSAUSSCHLUSS |  Die in dieser Ausgabe stehenden Texte sind nach bestemWissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der stän- dige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Ge- währ auszuschließen. Steuerinformationen für März 2020 Steuerfreie oder pauschalversteuerte Gehaltsextras müssen in vielen Fällen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Das Krite- rium „der Zusätzlichkeit“ hatte der Bundesfinanzhof im vergangenen Jahr zu- gunsten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu definiert. Doch nun soll dieser unliebsamen Rechtsprechung durch eine gesetzliche Änderung der Boden entzogen werden. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: „ „ Es bleibt dabei: Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium sind grundsätzlich keine Werbungskosten. Nach An- sicht des Bundesverfassungsgerichts verstößt diese gesetzliche Regelung nicht gegen das Grundgesetz. „ „ Der Vorsteuerabzug bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegen- ständen (z. B. Fotovoltaikanlagen) erfordert eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen. Dies ist der Fall, wenn die Zuordnungsent- scheidung bis zum 31.7. des Folgejahrs getroffen wird. Der Bundesfinanzhof hat aber nun Zweifel geäußert, ob diese Ausschlussfrist mit dem Unions- recht vereinbar ist. „ „ Ein interessantes Urteil kommt vom Finanzgericht Münster: Prozess- kosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind als Werbungskos- ten abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltsleistun- gen als sonstige Einkünfte versteuert. Da die Revision anhängig ist, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2020. Viel Spaß beim Lesen!

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