Mandantenbrief 03 2021
03-2021 MONATS-RUNDSCHREIBEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE HAFTUNGSAUSSCHLUSS | Die in dieser Ausgabe stehenden Texte sind nach bestemWissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der stän dige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Ge währ auszuschließen. Steuerinformationen für März 2021 Steuerpflichtige, die ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, kön nen ab dem Veranlagungszeitraum 2020 eine Steuerermäßigung für durch- geführte energetische Maßnahmen beantragen. Zu Einzelfragen hat das Bundesfinanzministerium nun in einem Anwendungsschreiben Stellung bezogen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: Bei einem Auslands(praxis)semester wird an der ausländischen Hoch schule keine erste Tätigkeitsstätte begründet, sodass hierdurch verursachte Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen als vorab ent standene Werbungskosten abzugsfähig sein können. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden. Veräußert der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat hin wegen einer Depressionserkrankung erfolgte. Nach einer Entschei dung des Finanzgerichts Münster ist der Erbe in diesem Fall nicht aus zwin genden Gründen an einer Selbstnutzung gehindert. Vom Bundesfinanzhof gibt es schlechte Nachrichten für Postzusteller und Rettungsassistenten. Denn beide Arbeitnehmergruppen haben grundsätz lich eine erste Tätigkeitsstätte. Damit ist der Kostenabzug auf die Entfer nungspauschale beschränkt. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2021. Viel Spaß beim Lesen!
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