Mandantenbrief 05 2020

1 05-2020 MONATS-RUNDSCHREIBEN ALLE STEUERZAHLER Corona-Pandemie: Ein Überblick über Hilfspakete und Sofort- maßnahmen |  Der Kampf gegen das Corona-Virus hat die Bevölkerung fest im Griff und bestimmt das Berufsle- ben und den Alltag. Die (wirtschaftlichen) Folgen sind bereits jetzt immens. Insbesondere Hoteliers und Gastronomen trifft die Corona-Krise mit voller Härte. Aber auch andere Berufsgruppen, Freibe- rufler und Arbeitnehmer sind betroffen. Demzufolge haben Bundestag und Bundesrat das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik verabschiedet.  | Vorbemerkungen Bei den Maßnahmen gegen die Corona-Pande- mie verliert man schnell den Überblick. Dies liegt zum einen an der Vielzahl der unterschied- lichen Maßnahmen. Zum anderen gibt es hier fast täglich Neuerungen zu vermelden. Die Übersicht enthält sowohl Aspekte aus dem von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Hilfspaket als auch weitere, wichtige Hilfsmaß- nahmen. Soforthilfe für Soloselbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, erhalten Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen (ein- schließlich Landwirte) mit bis zu 10 Beschäftig- ten (Vollzeitäquivalente) eine finanzielle Sofort- hilfe, die als Einnahme steuerbar ist: „ „ Antragsteller mit bis zu fünf Beschäftigten er- halten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 EUR. „ „ Bei Antragstellern mit bis zu zehn Beschäftig- ten beträgt der Zuschuss bis zu 15.000 EUR. Die konkrete Einmalzahlung orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätseng- pass für drei aufeinander folgende Monate. Für den Fall, dass demAntragsteller imAntragszeit- raum ein Miet-/Pachtnachlass von mindestens 20 % gewährt wurde, kann er den fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand für fünf Monate ansetzen. Beachten Sie |  Der Antragsteller muss versi- chern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. An- tragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierig- keiten befunden haben. MERKE |  Die Anträge sind spätestens bis zum 31.5.2020 zu stellen. Dieses Soforthilfe-Programm ergänzt die spezifischen Programme der Bundes- länder. Die Anträge werden deshalb aus einer Hand von den Bundesländern bearbeitet. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie unter www. iww.de/s3501. Neben der dargestellten finanziellen Soforthilfe fördert das Bundeswirtschaftsministerium (PM vom 3.4.2020) Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 EUR ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für beanspruchte professio- nelle Beratungsleistungen gelten bis Ende 2020. Kredite Mit erleichterten Maßnahmen zur Liquiditäts- ausstattung will die Bundesregierung Unterneh- men schützen. Beispielsweise wurden die Be- dingungen für KfW-Unternehmerkredite (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkre- dit – Universell (für Unternehmen unter 5 Jah- ren) gelockert. Zudem ging am 23.3.2020 das neue KfW-Sonderprogramm 2020 an den Start. Kurzarbeitergeld und Hinzu­ verdienstmöglichkeiten Durch das Gesetz zur befristeten krisenbeding- ten Verbesserung der Regelungen für das Kurz- arbeitergeld vom 13.3.2020 (BGBl I 2020, S. 493) gibt es beim Kurzarbeitergeld einige Erleichte- rungen:

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