Mandantenbrief 05 2021

05-2021 MONATS-RUNDSCHREIBEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE HAFTUNGSAUSSCHLUSS | Die in dieser Ausgabe stehenden Texte sind nach bestemWissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der stän- dige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Ge- währ auszuschließen. Steuerinformationen für Mai 2021 Das Bundesfinanzministerium hat neue Vereinfachungsregelungen zum Werbungskostenabzug bei einer doppelten Haushaltsführung festgelegt, die in allen noch offenen Fällen gelten. Interessant sind vor allem die Aus- führungen zur Lage der Zweit- und Hauptwohnung sowie zur Ausstattung und Einrichtung der Zweitwohnung. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: „ „ Schlechte Nachrichten kommen vom Bundesfinanzhof: Kann ein volljähri- ges Kind wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen, be- steht nur dann ein Anspruch auf Kindergeld, wenn das Ende der Erkran- kung absehbar ist. „ „ Haben dauernd getrennt lebende Ehegatten einen Barunterhalt verein- bart, auf den eine unentgeltliche Wohnungsgestellung angerechnet wird, kommt ein Sonderausgabenabzug nur in Höhe dieser Anrechnung in Be- tracht – nicht aber in Höhe des Mietwerts der Wohnung. Der Steuerpflich- tige will sich mit der Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen aber nicht zufriedengeben und hat die Revision beim Bundesfinanzhof erkämpft. „ „ Bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen schauen die Finanzämter regelmä- ßig ganz genau hin. Denn während Vertragsgestaltungen zwischen frem- den Dritten von Interessengegensätzen geprägt sind, fehlen diese bei Ver- trägen zwischen nahen Angehörigen. Somit steht zumindest die Vermu- tung im Raum, dass die Vereinbarung nur aus Steuerersparnisgründen geschlossen wurde. Grund genug, auf zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu dieser Thematik hinzuweisen. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2021. Viel Spaß beim Lesen!

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