Mandantenbrief 09 2019

09-2019 MONATS-RUNDSCHREIBEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE HAFTUNGSAUSSCHLUSS | Die in dieser Ausgabe stehenden Texte sind nach bestemWissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der stän- dige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Ge- währ auszuschließen. Steuerinformationen für September 2019 Auswärtstätigkeit oder Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte? Die Unterschei- dung ist steuerlich höchst relevant, weil Fahrtkosten zur ersten Tätigkeits- stätte nur in Höhe der Entfernungspauschale abzugsfähig sind. Zudem wer- den keine Verpflegungspauschalen gewährt. Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Abgrenzung nun für verschiedene Berufsgruppen befasst. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: „ „ Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2019 vorgelegt. Erfreulich: Entgegen der ursprünglichen Absicht gibt es keine steuerverschärfende Änderung bei Sachbezügen. „ „ Erhalten Steuerpflichtige Baukindergeld und lassen sie nach der Fertigstel- lung des Objekts Handwerkerleistungen durchführen, dann ist hierfür den- noch eine Steuerermäßigung möglich. Darauf hat sich die Finanzverwaltung verständigt. „ „ Das Bundesfinanzministerium hat die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterla- gen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ überarbeitet. Im Kern erfolgte eine Anpassung an die fortschreitende Digitalisierung. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2019. Viel Spaß beim Lesen!

RkJQdWJsaXNoZXIy Mzc5Mw==